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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 87/13

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2

Kindergeld – verheiratetes Kind in Ausbildung – Keine Einkünfteüberprüfung nach neuer Rechtslage

Leitsatz

  1. Zur Berücksichtigung von Kindergeld für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden.

  2. Bei Vorliegen eines Erststudiums ist eine Überprüfung der Einkünfte nach neuer Gesetzeslage für das Jahr 2013 nicht mehr geboten.

  3. Das gilt auch, wenn ein Kind bereits verheiratet ist. Denn nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG ist der Familienstand eines Kindes nicht von Relevanz.

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Fundstelle(n):
WAAAE-56411

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