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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 88/13

Gesetze: AO § 80 Abs. 5

Zurückweisung als Beistand – Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

Leitsatz

  1. Zur Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen nach § 80 Abs. 5 AO.

  2. Zum Vorliegen einer Hilfeleistung in Steuersachen.

  3. Auch Personen, die lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirken, sind zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig unbefugt Hilfe in Steuersachen leisten.

Fundstelle(n):
ZAAAE-56423

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