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BGH Urteil v. - X ZR 169/12

Der Beklagte ist Masseverwalter der in Österreich ansässigen, in Konkurs gefallenen Schuldnerin. Diese ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 957 066 (Streitpatents), das am 24. März 1998 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist im März 2011 an die Streithelferin des Beklagten übertragen worden. Patentanspruch 1, auf den die weiteren 13 Patentansprüche zurückbezogen sind, lautet in der Verfahrenssprache wie folgt:

Fundstelle(n):
KAAAE-56454

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