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BGH Urteil v. - XI ZR 495/12

Gesetze: § 249 BGB, § 15 EStG, § 16 Abs 4 EStG

Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen gegen die beratende Bank gerichteten Schadensersatzanspruch

Leitsatz

1. Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen gegen die beratende Bank gerichteten Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung an einem Medienfonds, wenn der Anleger entsprechend dem Fondskonzept nur einen Teil der Einlage eingezahlt und durch Verlustzuweisungen Steuervorteile erlangt hat, die oberhalb der tatsächlich geleisteten Einlage und unterhalb der Nominaleinlage gelegen haben.

2. Nimmt der Geschädigte im Rahmen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung eine Steuervergünstigung nach § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch, muss er sich diesen Vorteil auf seinen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 513 Nr. 10
BFH/NV 2014 S. 814 Nr. 5
DB 2014 S. 530 Nr. 10
DB 2014 S. 6 Nr. 10
DStR 2014 S. 707 Nr. 14
NJW 2014 S. 994 Nr. 14
WM 2014 S. 460 Nr. 10
WPg 2014 S. 452 Nr. 8
ZIP 2014 S. 460 Nr. 10
wistra 2014 S. 240 Nr. 6
XAAAE-56480

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