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BGH Urteil v. - XI ZR 49/13

Gesetze: § 280 BGB, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 16 Abs 3 S 1 EStG, § 16 Abs 4 EStG, § 34 Abs 1 EStG, § 34 Abs 3 EStG, § 287 Abs 1 ZPO

Rückabwicklung der Beteiligung an einem Medienfonds: Anrechnung von Steuervorteilen des Geschädigten

Tatbestand

Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Rückabwicklung seiner Beteiligung an der                        V.                  2 GmbH & Co. KG (im Folgenden: V 2) in Anspruch. Zwischen den Parteien steht nur noch im Streit, ob sich der Kläger auf den ihm zustehenden Schadensersatzanspruch steuerliche Vorteile anrechnen lassen muss.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1007 Nr. 6
HAAAE-56481

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