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BSG Urteil v. - B 12 AL 2/11 R

Gesetze: § 7a SGB 4, § 26 Abs 2 Halbs 1 SGB 4, § 26 Abs 3 S 1 SGB 4, § 27 Abs 2 S 1 SGB 4, § 28h Abs 2 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 185a Abs 1 S 1 AFG vom , § 185a Abs 1 S 2 AFG vom

Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Berufung auf die Einrede der Verjährung seitens der Bundesagentur für Arbeit - aus beanstandungsfrei verlaufender Betriebsprüfung ist kein Bestandsschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer herzuleiten

Leitsatz

1. Die Bundesagentur für Arbeit kann sich gegenüber einem Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur ArblV auf dessen Verjährung auch dann berufen, wenn zuvor durchgeführte Arbeitgeberprüfungen eines Kleinbetriebs ohne Beanstandungen blieben.

2. Forderungen nach Anerkennung eines "Bestandsschutzes" für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Anschluss an beanstandungsfrei verlaufene Betriebsprüfungen führen zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung (Festhalten an und Fortführung von = SozR 4-2400 § 27 Nr 1).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:301013UB12AL211R0

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 15
DStR 2014 S. 1836 Nr. 37
PAAAE-56529

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