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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 319/12

Umstritten ist, ob die beklagte Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau verpflichtet ist, der Klägerin über Inhalte nach §§ 126, 127 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschlossener Verträge mit Leistungserbringern/Leistungserbringergemeinschaften Auskunft zu erteilen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAE-56569

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