Annahme einer Teilbetriebsveräußerung; freie Beweiswürdigung
Leitsatz
1. Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebes i.S. des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist. Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - beim Veräußerer - zu entscheiden. Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich. 2. Eine Teilbetriebsveräußerung setzt voraus, dass das Gesamtunternehmen (hier: Hotel und Appartementhaus) im Zeitpunkt der Veräußerung eines Teilbetriebs aus mindestens zwei Teilbetrieben besteht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 600 Nr. 11 BFH/NV 2014 S. 693 Nr. 5 EStB 2014 S. 135 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2014 S. 740 StBW 2014 S. 203 Nr. 6 XAAAE-56603