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BFH Urteil v. - X R 39/10 BStBl 2014 II S. 572

Gesetze: AO § 163FGO § 94ZPO § 160 Abs. 2

Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit bei einem Einzelunternehmen; rechtlicher Hinweis nach § 76 Abs. 2 FGO protokollierungspflichtig; abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines Sanierungsgewinns

Leitsatz

1. Ob ein Unternehmen sanierungsbedürftig ist, richtet sich bei einem Einzelunternehmer danach, ob infolge der Überschuldung die Existenz des Unternehmens derart bedroht ist, dass es ohne den Schulderlass nicht ertragbringend weitergeführt werden kann.
2. Zu überprüfen ist für den Zeitpunkt des Schulderlasses nicht nur die Ertragslage, das Verhältnis der flüssigen Mittel zur Höhe der Schuldenlast und die Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens und etwa vorhandener weiterer Unternehmen des Unternehmers, sondern auch die Höhe dessen Privatvermögens. In die Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens ist außer dem positiven auch das überschuldete und ertraglose Privatvermögen einzubeziehen, das die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigt und möglicherweise zur nachhaltigen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers führt.
3. Ein steuerfreier Sanierungsgewinn liegt nicht vor, wenn der Schulderlass das sanierungsbedürftige Unternehmen zwar vor dem Zusammenbruch bewahrt, hierdurch jedoch die Ertragsfähigkeit nicht wiederhergestellt wird. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Zahlungsverpflichtungen das Unternehmen im Zeitpunkt des Schulderlasses hat, wie weit diese Verpflichtungen aus dem laufenden Geschäft erfüllt werden können und ob nach Fortfall der erlassenen Schulden die Zahlungsfähigkeit als gesichert angesehen werden kann.
4. Ein rechtlicher Hinweis des Finanzgerichts (FG) in der mündlichen Verhandlung gemäß § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO muss als wesentlicher Vorgang der Verhandlung protokolliert werden. Ein Hinweis des FG auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte ist zumindest dann nicht erforderlich, wenn die Kläger fachkundig vertreten sind.

Fundstelle(n):
BStBl 2014 II Seite 572
AO-StB 2014 S. 202 Nr. 7
BB 2014 S. 1557 Nr. 26
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2014 S. 696
BFH/NV 2014 S. 1119 Nr. 7
BFH/NV 2014 S. 670 Nr. 5
BFH/PR 2014 S. 328 Nr. 9
BStBl II 2014 S. 572 Nr. 12
DStRE 2014 S. 825 Nr. 13
FR 2014 S. 658 Nr. 14
HFR 2014 S. 655 Nr. 8
KÖSDI 2014 S. 18906 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2014 S. 1924
StB 2014 S. 218 Nr. 7
StBW 2014 S. 485 Nr. 13
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2014 S. 347
Ubg 2014 S. 446 Nr. 7
WPg 2014 S. 746 Nr. 14
ZIP 2014 S. 638 Nr. 13
HAAAE-56604

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