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BSG Urteil v. - B 3 KR 4/13 R

Gesetze: § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 vom , § 276 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGB 5, § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 291 BGB, § 94 SGG

Krankenversicherung - Krankenhaus - Entfallen des Anspruchs auf Zahlung der Aufwandspauschale trotz Bestätigung des Abrechnungsbetrags durch MDK - Beschränkung auf Fälle der nachweislich fehlerhaften Kodierung - Anspruch auf Prozesszinsen

Leitsatz

Der Grundsatz, dass der Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung der Aufwandspauschale trotz Bestätigung des Abrechnungsbetrags durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung entfällt, wenn die Krankenkasse durch eine Falschkodierung zur Einleitung des Prüfverfahrens veranlasst worden ist, beschränkt sich auf Fälle der nachweislich fehlerhaften Kodierung, gilt also nicht, wenn das Krankenhaus gute Gründe für die vorgenommene Kodierung geltend machen kann und zur zweifelsfreien Aufklärung weitere aufwändige Ermittlungen erforderlich wären (Bestätigung und Weiterentwicklung von = BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr 3).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:281113UB3KR413R0

Fundstelle(n):
YAAAE-57122

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