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BFH Urteil v. - III R 4/11

Gesetze: EWGV 1408/71 Art. 12 Abs. 2, EWGV 574/72 Art. 7 Abs. 1, EStG § 1 Abs. 3, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 81 Abs. 1

Anspruch auf Kindergeld eines in Deutschland selbständig Tätigen für die im EU-Ausland lebenden Kinder; Bescheinigung ausländischer Behörden

Leitsatz

1. Für die Eröffnung des persönlichen Geltungsbereichs der VO Nr. 1408/71 ist erforderlich und ausreichend, dass eine Person nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 in irgendeinem der von ihrem sachlichen Geltungsbereich erfassten Zweige der sozialen Sicherheit in irgendeinem Mitgliedstaat der EU versichert ist.
2. Bescheinigungen ausländischer Behörden, die für die Gewährung von Kindergeld nach deutschem Recht von Bedeutung sein können, dürfen nicht deshalb unbeachtet bleiben, weil sie in ausländischer Sprache vorgelegt wurden. Gegebenenfalls ist eine Übersetzung zu veranlassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 681 Nr. 5
XAAAE-57212

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