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OFD Frankfurt/M. - S 2230 A - 2 - St 225

Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Leistungen aufgrund sog. Wirtschaftsüberlassungsverträge

Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen wird durch das (BStBl 2010 I S. 227) umfassend geregelt. Für vor dem abgeschlossene Vermögensübertragungsverträge bleibt das (BStBl 2004 I S.  922) weiter anwendbar. Auf folgende, besonders oft bei der Gewährung von Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft vorkommende Sachverhalte wird hingewiesen:

1. Nutzungswert der Wohnung

1.1. Altenteilsleistungen bei Nutzungswertbesteuerung

Die Nutzungswertbesteuerung gilt seit 1999 nur noch bei denkmalgeschützten Wohnungen des Land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens in den alten Bundesländern.

Bei den Altenteilsberechtigten sind die Altenteilsleistungen sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG. Der als Einnahme anzusetzende Wert für die Wohnungsüberlassung an den Altenteilsberechtigten ist in gleicher Höhe anzusetzen, wie er beim Altenteilsverpflichteten als Sonderausgabe abziehbar bzw. als Einkünfte zu versteuern ist (vgl. BStBl 1996 II S. 157 und vom , ...BStBl 2004 II S.  830

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