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FG Münster Urteil v. - 13 K 2658/13 Kg EFG 2014 S. 656 Nr. 8

Gesetze: EStG § 62 Abs 1EStG § 63 Abs 1 DA-FamEStG Abschn 31.2.2 EStG § 32 Abs 4

Kindergeld

Heirat des Kindes, Mangelrechtsprechung

Leitsatz

Kindergeld kann seit Januar 2012 auch für verheiratete Kinder gewährt werden. Seit Januar 2012 kommt es auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr an, so dass der sog. Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen ist (gegen DA-FamEStG 2013 Abschn. 31.2.2).

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 656 Nr. 8
EAAAE-57668

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