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FG Münster Urteil v. - 3 K 742/13 Kg, AO

Gesetze: AO § 356 Abs. 2, AO § 356 Abs. 1

Verfahren/Kindergeld

Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung, Ingangsetzung der Einspruchsfrist

Leitsatz

Die Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkasse, nach der Einwendungen bei der zuständigen Familienkasse zu erheben sind, Fragen jedoch an das regionale Forderungsmanagement (Regionaldirektion) zu richten sind, ist irreführend und gefährdet bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung. Die Einspruchsfrist von einem Monat wird hierdurch nicht in Gang gesetzt.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2015 S. 11 Nr. 5
DStRE 2015 S. 438 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2014 S. 580
PAAAE-57699

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