Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Beschluss v. - 1 ABR 59/12

Gesetze: § 87 Abs 1 S 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 2 Abs 1 ArbZG, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 321 Abs 1 ZPO, § 321 Abs 2 ZPO

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

Leitsatz

Bei dem An- und Ablegen einer auffälligen Dienstkleidung innerhalb des Betriebs handelt es sich um eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit des tragepflichtigen Personenkreises und damit um Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 11
NJW 2014 S. 8 Nr. 15
QAAAE-59245

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank