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BGH Urteil v. - I ZR 164/12

Gesetze: § 12 BGB, § 4 Nr 10 UWG

Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung bei Verwendung einer Tippfehler-Domain - wetteronline.de

Leitsatz

wetteronline.de

1. Das Verwenden eines Domainnamens (hier: "wetteronlin.de"), der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Internetadresse (hier: "wetteronline.de") gebildet ist (sog. "Tippfehler-Domain"), verstößt unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn der Internetnutzer auf eine Internetseite geleitet wird, auf der er nicht die zu erwartende Dienstleistung (hier: Wetterinformationen), sondern lediglich Werbung (hier: Werbung für Krankenversicherungen) vorfindet.

2. Wird der Internetnutzer auf der Internetseite, die er bei versehentlicher Eingabe der "Tippfehler-Domain" erreicht, sogleich und unübersehbar auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass er sich nicht auf der Internetseite befindet, die er aufrufen wollte, wird eine unlautere Behinderung regelmäßig zu verneinen sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 258 Nr. 6
DB 2014 S. 7 Nr. 12
DB 2014 S. 7 Nr. 31
NJW 2014 S. 1534 Nr. 21
NJW 2014 S. 28 Nr. 6
ZIP 2014 S. 9 Nr. 5
RAAAE-59275

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