Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung bei Verwendung einer Tippfehler-Domain - wetteronline.de
Leitsatz
wetteronline.de
1. Das Verwenden eines Domainnamens (hier: "wetteronlin.de"), der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Internetadresse (hier: "wetteronline.de") gebildet ist (sog. "Tippfehler-Domain"), verstößt unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn der Internetnutzer auf eine Internetseite geleitet wird, auf der er nicht die zu erwartende Dienstleistung (hier: Wetterinformationen), sondern lediglich Werbung (hier: Werbung für Krankenversicherungen) vorfindet.
2. Wird der Internetnutzer auf der Internetseite, die er bei versehentlicher Eingabe der "Tippfehler-Domain" erreicht, sogleich und unübersehbar auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass er sich nicht auf der Internetseite befindet, die er aufrufen wollte, wird eine unlautere Behinderung regelmäßig zu verneinen sein.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2014 S. 258 Nr. 6 DB 2014 S. 7 Nr. 12 DB 2014 S. 7 Nr. 31 NJW 2014 S. 1534 Nr. 21 NJW 2014 S. 28 Nr. 6 ZIP 2014 S. 9 Nr. 5 RAAAE-59275