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BGH Urteil v. - IX ZR 164/13

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO, § 135 Abs 2 InsO

Insolvenzanfechtung: Freiwerden einer Gesellschaftersicherheit infolge der Darlehensrückführung durch die Gesellschaft

Leitsatz

1. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrentkredit zurück, indem der vorläufige Insolvenzverwalter Einziehungsaufträge und Abbuchungsermächtigungen widerruft, kann die dadurch bedingte Befreiung von der Sicherung gegenüber dem Gesellschafter angefochten werden.

2. Die Begleichung einer nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderung zu qualifizierenden Verbindlichkeit durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist, unterliegt grundsätzlich der Insolvenzanfechtung.

3. Es spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass in dem eröffneten Verfahren die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen.

4. Wer für ein der Gesellschaft gewährtes Darlehen eine Sicherung übernimmt und später Gesellschafter wird, unterliegt der Insolvenzanfechtung nach § 135 Abs. 2 InsO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1295 Nr. 22
BB 2014 S. 641 Nr. 12
DB 2014 S. 651 Nr. 12
DStR 2014 S. 12 Nr. 13
DStR 2014 S. 1558 Nr. 31
GmbH-StB 2014 S. 166 Nr. 6
GmbHR 2014 S. 417 Nr. 8
NJW 2014 S. 1737 Nr. 24
WM 2014 S. 572 Nr. 12
ZIP 2014 S. 21 Nr. 11
ZIP 2014 S. 584 Nr. 12
HAAAE-59316

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