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BGH Urteil v. - VII ZR 26/12

Gesetze: § 634a Abs 1 Nr 2 BGB, § 640 Abs 1 S 1 BGB

Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und bauüberwachenden Architekten: Konkludente Abnahme eines Schwimmbades

Leitsatz

Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 6 Nr. 14
WAAAE-59324

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