Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Auslandstätigkeit - Ausstrahlung - Auslandsunfallversicherung - etwaiger Beratungsfehler gegenüber dem Arbeitgeber - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Legalzession - Prozessstandschaft - Verletzung bei Sturz - Montageleitung auf einer Baustelle in Kasachstan
Leitsatz
Die Geltendmachung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wegen fehlerhafter Beratung über eine Auslandsunfallversicherung durch einen im Ausland verunglückten Arbeitnehmer, der selbst nicht beraten wurde, ist grundsätzlich möglich, setzt aber voraus, dass er durch gesetzliche oder gewillkürte Übertragung Inhaber des Herstellungsanspruchs geworden ist oder diesen kraft gesetzlich angeordneter Prozessstandschaft geltend machen darf.