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BFH Beschluss v. - X B 63/13

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, AO § 162, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, ZPO § 160 Abs. 2, ZPO § 160 Abs. 4

Keine Bestimmung des im Fall einer Grundstücksentnahme anzusetzenden Grundstücksteilwert nach einer Bandbreite

Leitsatz

1. Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt i.S. des § 115 FGO, dass der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Fall der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen anzusetzende Teilwert eine feste Größe ist, die nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen ist.
2. Ein Bandbreitenverfahren ist bei der Ermittlung des Teilwerts eines Grundstücks auch nicht deshalb geboten, weil es sich hierbei um eine Schätzung handelt und daher jedenfalls in einem gewissen Rahmen unterschiedliche Werte denkbar sind. Es ist Aufgabe des Finanzgerichts, im Rahmen seiner Verpflichtung zur Tatsachenfeststellung ihm vorliegende Erkenntnisse zur Ermittlung des zu beurteilenden Grundstückswerts zu überprüfen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 689 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2014 S. 1050
XAAAE-59393

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