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BAG Beschluss v. - 1 ABR 45/12

Gesetze: § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 319 ZPO, § 1058 ZPO, § 126 Abs 3 BGB

Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs

Leitsatz

Der Vorsitzende einer Einigungsstelle kann die Formunwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nicht durch eine § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG entsprechende Zuleitung der von ihm inhaltlich korrigierten Spruchfassung beseitigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DB 2014 S. 1027 Nr. 18
DB 2014 S. 7 Nr. 13
NJW 2014 S. 10 Nr. 27
EAAAE-60175

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