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BGH Urteil v. - I ZR 65/12

Gesetze: § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG

Wettbewerbsverstoß in der Internet-Werbung: Irreführung über einen akademischen Abschluss bei Verwendung des Begriffs "diplomiert" durch den Absolventen eines Fernlehrgangs - Diplomierte Trainerin

Leitsatz

Diplomierte Trainerin

Die Verwendung des Begriffs "diplomiert" in einem Zusammenhang, in dem der angesprochene Verkehr an sich mit der Verwendung des Begriffs "Diplom" oder - abgekürzt - "Dipl." rechnet, weist je nach den Umständen nicht auf das Vorliegen einer solchen Qualifikation, sondern im Gegenteil eher auf deren Fehlen hin.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2014 S. 769 Nr. 14
DB 2014 S. 7 Nr. 13
DAAAE-60184

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