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BGH Urteil v. - I ZR 187/12

Gesetze: § 276 BGB, § 286 Abs 4 BGB, § 7 S 1 UrhWahrnG

Urheberrechtswahrnehmung: Verschuldeter Rechtsirrtum einer Verwertungsgesellschaft bei Änderung eines Verteilungsplans für Einnahmen aus der Verwertung eines Musikwerks - Verrechnung von Musik in Werbefilmen

Leitsatz

Verrechnung von Musik in Werbefilmen

Einer Verwertungsgesellschaft ist beim Aufstellen und Ändern der Regeln eines Verteilungsplanes nach § 7 Satz 1 UrhWG ein außerordentlich weiter, nur durch das Willkürverbot begrenzter Beurteilungsspielraum eingeräumt. Überschreitet sie diesen Beurteilungsspielraum, ist für die Frage, ob der Rechtsirrtum verschuldet ist, der übliche Haftungsmaßstab des § 276 BGB maßgeblich. Der Rechtsirrtum ist nicht allein deshalb unverschuldet, weil die Verwertungsgesellschaft ihre Entscheidung mit Sorgfalt gebildet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2014 S. 733 Nr. 12
NAAAE-60185

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