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BGH Beschluss v. - 3 StR 167/13

Gesetze: § 298 Abs 1 StGB, § 3 Nr 3 VOB A 2006, § 3 Abs 3 VOB A, § 3 Abs 4 VOB A

Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen: Tatbestandsmäßigkeit von Absprachen zum Angebotspreis für ein Bauvorhaben im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung; Tatbestandsmäßigkeit eines zwingend auszuschließenden Angebots

Leitsatz

1. Der Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfasst beschränkte Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Nr. 3 VOB/A (2006) (heute § 3 Abs. 3 und 4 VOB/A) auch dann, wenn diesen kein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgegangen ist.

2. Auch ein Angebot, das an so schwerwiegenden vergaberechtlichen Mängeln leidet, dass es zwingend vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden müsste, kann den Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfüllen.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 1252 Nr. 17
WM 2014 S. 1254 Nr. 26
wistra 2014 S. 2 Nr. 5
wistra 2014 S. 228 Nr. 6
XAAAE-60186

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