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BGH Urteil v. - I ZR 173/12

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG

Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen Webseite: Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des unterstützten Unternehmens - Werbung für Fremdprodukte

Leitsatz

Werbung für Fremdprodukte

Fördert die Klägerin auf der eigenen Internetseite durch Werbung für ein anderes Unternehmen dessen Wettbewerb, begründet dies für sich allein kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des anderen unterstützten Unternehmens. Das gilt auch dann, wenn die Klägerin von dem unterstützten Unternehmen für Verträge, die aufgrund der Werbung geschlossen werden, eine Werbekostenerstattung erhält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 769 Nr. 14
DB 2014 S. 7 Nr. 13
DB 2014 S. 713 Nr. 13
HAAAE-60187

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