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BGH Urteil v. - V ZR 249/12

Gesetze: § 138 Abs 1 BGB

Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

Leitsatz

Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90% vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 769 Nr. 14
DNotZ 2014 S. 511 Nr. 7
NJW 2014 S. 1652 Nr. 23
NJW 2014 S. 8 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2014 S. 975
WM 2014 S. 1440 Nr. 30
AAAAE-60198

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