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BGH Urteil v. - VII ZR 172/13

Gesetze: § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 BGB

Verzug des Bauträgers: Nutzungsausfallentschädigung des Wohnungserwerbers

Leitsatz

Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2014 S. 450 Nr. 6
NJW 2014 S. 1374 Nr. 19
NJW 2014 S. 6 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2014 S. 665
WM 2014 S. 1640 Nr. 34
PAAAE-60222

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