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BGH Beschluss v. - X ZB 2/13

Gesetze: § 704 ZPO, § 888 ZPO

Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines Vollstreckungstitels betreffend die Erteilung von Auskünften über getätigte Verkäufe durch verbundene Unternehmen - Flexitanks II

Leitsatz

Flexitanks II

Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die von ihm getätigten Verkäufe bestimmter Gegenstände Auskunft zu geben und Rechnung zu legen, ist dahin auszulegen, dass sich die Pflicht auch auf Verkäufe durch ein Tochterunternehmen des Schuldners erstreckt, sofern solche Geschäfte in den Gründen der zu vollstreckenden Entscheidung als von der Auskunftspflicht umfasst bezeichnet werden.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 705 Nr. 13
WM 2014 S. 630 Nr. 13
TAAAE-60225

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