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BGH Urteil v. - VII ZR 266/13

Gesetze: § 634 BGB, § 635 aF BGB, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG

Baumängelhaftung des Bauträgers: Fristsetzung durch einzelnen Wohnungseigentümer entgegen den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist die fristgebundene Aufforderung zur Beseitigung der betreffenden Mängel mit Ablehnungsandrohung seitens eines einzelnen Wohnungseigentümers unwirksam, wenn diese mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft kollidiert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2014 S. 619 Nr. 8
NJW 2014 S. 1377 Nr. 19
WM 2014 S. 1305 Nr. 27
HAAAE-60242

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