(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Beschäftigungsverhältnis - abhängige Beschäftigung - Eingliederung in die Arbeitsorganisation - Tätigkeit nach Weisungen - Erfüllung einer fremdwirtschaftlichen Hauptpflicht - Probearbeitsverhältnis - Postzusteller)
Leitsatz
Wird mit der unfallbringenden Verrichtung eine sich aus einem zuvor begründeten Rechtsverhältnis ergebende Hauptpflicht erfüllt, liegt keine bloße Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses (mehr) vor.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2013:141113UB2U1512R0
Fundstelle(n): DB 2014 S. 15 Nr. 6 DB 2014 S. 1875 Nr. 33 DB 2014 S. 8 Nr. 29 GAAAE-60251