Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 1 KR 70/12 R

Gesetze: § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 109 Abs 4 SGB 5, § 27 Abs 1 SGB 5, § 39 SGB 5, § 137c SGB 5 vom , § 137c SGB 5 vom , § 137e SGB 5, § 301 Abs 1 SGB 5, § 17b KHG, § 2 Abs 2 KHEntgG, § 7 S 1 KHEntgG, Art 3 Abs 1 GG

Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen - allogene Stammzelltransplantation - Teilnahme an einer klinischen Studie

Leitsatz

1. Der bei Krankenhausbehandlung Versicherter zu beachtende allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse kann es erfordern, dass betroffene Patienten in einem Indikationsbereich regelmäßig lediglich im Rahmen kontrollierter klinischer Studien behandelt werden.

2. Sind die praktischen Möglichkeiten erzielbarer Evidenz des Nutzens einer Behandlungsmethode eingeschränkt, können sich die Anforderungen an das Evidenzniveau des allgemein anerkannten Stands der medizinischen Erkenntnisse vermindern.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:171213UB1KR7012R0

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 8 Nr. 29
UAAAE-60255

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank