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BSG Urteil v. - B 2 U 17/12 R

Gesetze: § 62 Abs 2 SGB 7, § 73 Abs 3 SGB 7, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 46 Abs 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, Art 3 Abs 1 GG

(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Feststellung - wesentliche Änderung gem § 48 Abs 1 SGB 10 iVm § 73 Abs 3 SGB 7 - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz - Widerruf gem § 46 SGB 10)

Leitsatz

Ein Versicherter, der Unfallrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20 vH bezieht und dessen Gesundheitszustand sich so verschlechtert, dass nun eine MdE von 25 vH anzunehmen wäre, hat keinen Anspruch auf höhere Rente, weil die eingetretene Änderung keine rechtlich "wesentliche" ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:191213UB2U1712R0

Fundstelle(n):
EAAAE-60256

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