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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 357/12

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Berücksichtigung von Verpflegungsgeld und des Geldwertes kostenloser Verpflegung im Zeitraum von Juni 1958 bis Dezember 1962 als weiteres tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt.

Fundstelle(n):
YAAAE-60297

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