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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 KR 11/11

Gesetze: SGB V § 27; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1; BauO LSA § 47

Leitsatz

Leitsatz:

Es besteht zur Zeit bei Taubheit kein Anspruch gegen die Krankenversicherung auf Versorgung mit einem Funk-Rauchwächter.

Fundstelle(n):
YAAAE-60313

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