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BFH Urteil v. - VIII R 1/11

Gesetze: EStG § 12 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 52a Abs. 8 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, AO § 233a

Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz

Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. Die Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt - auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung - nicht gegen Verfassungsrecht.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 830 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2014 S. 894
OAAAE-60338

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