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BFH Beschluss v. - XI R 29/13

Leitsatz

Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur in den Monaten des betreffenden Kalenderjahres, in denen der Anspruchsberechtigte inländische Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 724 Nr. 5
DB 2014 S. 11 Nr. 5
NAAAE-60347

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