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BFH Beschluss v. - VII B 40/13

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4, FGO § 74, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1

Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls; Auswirkung eines Insolvenzplanverfahrens

Leitsatz

1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zur gesetzlichen Vermutung eines Vermögensverfalls. Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretenden Rechtsfolgen (hier: Möglichkeit eines Antrags auf Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens) sind nicht geeignet, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen.
2. Das mit § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG verfolgte gesetzgeberische Ziel, die Interessen der Mandanten vor Gefährdungen zu schützen, die von einem in Vermögensverfall geratenen Steuerberater ausgehen können, verbietet es, die gerichtliche Entscheidung über die Widerrufsverfügung bis zu einer etwaigen Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Steuerberaters zurückzustellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 732 Nr. 5
DStR 2014 S. 768 Nr. 15
DStRE 2014 S. 826 Nr. 13
GAAAE-60358

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