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BFH Urteil v. - V R 1/13

Gesetze: UStG § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, RL 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1

Voraussetzung für die Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG (hier: keine Änderung wegen umsatzunabhängigem Solidarbeitrag pharmazeutischer Unternehmen an die gesetzlichen Krankenkassen)

Leitsatz

Dass die Berichtigung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine bereits erbrachte Leistung voraussetzt, ergibt sich auch aus Art. 11 Teil C Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG (hier: fehlender unmittelbarer Zusammenhang zwischen Zahlungen im Rahmen eines sog. Solidarbeitrags zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung und tatsächlich ausgeführten Umsätzen).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 911 Nr. 6
HFR 2014 S. 552 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2014 S. 1408
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2014 S. 389
UAAAE-60618

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