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BAG Urteil v. - 7 AZR 243/12

Gesetze: § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 242 BGB, § 1 TVG, Art 30 EUGrdRCh, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99

Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Befristung des letzten zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsverhältnisses unwirksam ist und das dadurch bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht aus anderen Gründen geendet hat. Ferner macht er daran geknüpft einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 883 Nr. 15
DStR 2014 S. 12 Nr. 21
NJW 2014 S. 1551 Nr. 21
EAAAE-60697

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