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BGH Beschluss v. - I ZB 39/13

Gesetze: § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 ZPO

Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter mehreren Gerichtsständen durch ausländischen Kläger - Klageerhebung an einem dritten Ort)

Leitsatz

Klageerhebung an einem dritten Ort

Ein die Kostenerstattung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausschließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kläger das ihm gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausübt, dass er weder am Gerichtsstand des Beklagten noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigten klagt, sondern bei einem dritten, sowohl vom Sitz des klägerischen Prozessbevollmächtigten als auch vom Wohnsitz des Beklagten weit entfernten Gerichtsort.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 769 Nr. 14
NJW-RR 2014 S. 886 Nr. 14
RAAAE-60700

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