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BSG Urteil v. - B 6 KA 6/13 R

Gesetze: § 87 Abs 2 S 1 SGB 5, § 87a Abs 2 S 1 SGB 5, § 87a Abs 2 S 6 SGB 5, § 87b Abs 1 S 1 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 1 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 2 SGB 5 vom , § 87b Abs 3 S 2 SGB 5 vom

Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung der wesentlichen Leistungen des Fachgebiets eines Vertragsarztes

Leitsatz

Eine KÄV ist nicht verpflichtet, das Regelleistungsvolumen eines Vertragsarztes so zu bemessen, dass die wesentlichen Leistungen seines Fachgebiets rechnerisch in jedem Behandlungsfall mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:111213UB6KA613R0

Fundstelle(n):
HAAAE-60764

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