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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 P 28/08

Gesetze: SGB XI § 40 Abs. 4; SGB XI § 40 Abs. 1; SGB V § 33 Abs. 1; SGB XII § 53 Abs. 1; SGB XII § 54 Abs. 1; SGB IX § 55 Abs. 1; SGB XII § 73; SGB IX § 55 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Der Einbau eines elektrischen Türöffnungssystems samt notwendiger Schiebetür ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Es handelt sich um untrennbar miteinander verbundene Teile, die, ähnlich einer Klingelanlage, im Falle eines Umzugs nicht ohne Weiteres ausgebaut und mitgenommen werden können (vgl , juris).

Fundstelle(n):
GAAAE-60893

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