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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2295/11

Gesetze: EStG § 19, EStG§15, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2

Abgrenzung zwischen einer selbständigen, gewerblichen und einer nichtselbständigen Betätigung bei einer Arzthelferin

Leitsatz

Der steuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist eigenständiger Natur und deckt sich nicht immer zwangsläufig mit der sozialrechtlichen Einordnung.

Fundstelle(n):
KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 4
GAAAE-61129

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