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BGH Urteil v. - X ZR 107/12

Gesetze: Art 88 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen wirksamer Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung - Kommunikationskanal

Leitsatz

Kommunikationskanal

Die Priorität einer Voranmeldung kann in Anspruch genommen werden, wenn sich die dort anhand eines Ausführungsbeispiels oder in sonstiger Weise beschriebenen technischen Anweisungen für den Fachmann als Ausgestaltung der in der Nachanmeldung umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellen und diese Lehre in der in der Nachanmeldung offenbarten Allgemeinheit bereits der Voranmeldung als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAE-61171

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