Produkthaftung eines Stromnetzbetreibers für Überspannungsschäden an Haushaltsgeräten
Leitsatz
1. Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor.
2. Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität.
3. In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1300 Nr. 22 BB 2014 S. 514 Nr. 10 DB 2014 S. 13 Nr. 10 DB 2014 S. 6 Nr. 15 DB 2014 S. 892 Nr. 16 NJW 2014 S. 2106 Nr. 29 NJW 2014 S. 32 Nr. 13 WM 2014 S. 1243 Nr. 26 ZIP 2014 S. 22 Nr. 11 EAAAE-61186