Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klauselkombination betreffend bedarfsabhängiger Schönheitsreparaturen und Rückgabe der Mieträume im "bezugsfertigen Zustand"
Leitsatz
Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem "bezugsfertigen Zustand" zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 897 Nr. 16 DB 2014 S. 1550 Nr. 27 DB 2014 S. 7 Nr. 15 NJW 2014 S. 1444 Nr. 20 NJW 2014 S. 6 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 16/2014 S. 1139 XAAAE-61213