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BGH Beschluss v. - IX ZB 17/13

Gesetze: § 287a InsO, § 290 Abs 1 Nr 3 InsO

Unzulässigkeit eines Antrags auf Kostenstundung und Restschuldbefreiung in einem neuen Insolvenzverfahren

Leitsatz

Nimmt der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode den Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, nachdem er neue Schulden (hier: in Höhe von etwa 1.000.000 €) begründet hat, ist ein am folgenden Tag zur Durchführung eines neuen Insolvenzverfahrens gestellter Antrag auf Kostenstundung und Restschuldbefreiung unzulässig.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 897 Nr. 16
DB 2014 S. 6 Nr. 15
NJW 2014 S. 1887 Nr. 26
WM 2014 S. 712 Nr. 15
QAAAE-61224

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