Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 2 Abs 4 AlgIIV 2008, § 34 Abs 1 S 1 SGB 2, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindung aus arbeitsgerichtlichem Vergleich - einmalige Einnahme - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel - verfassungskonforme Auslegung - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten
Tatbestand
Streitig ist die Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) von August 2009 bis Januar 2010 unter Berücksichtigung einer im vorangegangenen Bewilligungszeitraum zugeflossenen einmaligen Einnahme als Einkommen.