(Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über die Gültigkeit von Satzungen nach § 22a SGB 2 - Zuständigkeit der Senate für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragsbefugnis - Nichtanwendbarkeit der WAufwV BE auf Leistungsberechtigte nach dem SGB 12 - Unwirksamkeit der Regelung zur Berücksichtigung der Bedarfe älterer Menschen)
Leitsatz
Die Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch Satzung erfordert die zeit- und realitätsgerechte Erfassung der sozialen Wirklichkeit in gleicher Weise, wie es der Verwaltung bei der Bestimmung des abstrakt angemessenen Unterkunftsbedarfs vorgegeben ist.