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BSG Urteil v. - B 14 AS 90/12 R

Gesetze: § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 2 SGB 2, § 12 Abs 3 S 2 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2, § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12, Art 3 Abs 1 GG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst genutztes Hausgrundstück - unangemessene Größe - Berücksichtigung der Gesamtwohnfläche - Überlassung einer Wohnung an Verwandte bei getrenntem Haushalt - besondere Härte

Leitsatz

1. Für die angemessene Größe eines Hausgrundstücks ist auf die gesamte Wohnfläche des Hauses abzustellen, auch wenn nur ein Teil des Hauses vom Antragsteller und den mit ihm in Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen bewohnt wird.

2. Eine besondere Härte für die Vermögensverwertung nach dem SGB 2 kann daraus folgen, dass der Vermögensgegenstand nach dem SGB 12 vor seiner Verwertung geschützt wäre.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:121213UB14AS9012R0

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 2752 Nr. 37
NJW 2014 S. 8 Nr. 22
PAAAE-61233

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